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Scheidung - Scheidungsrecht, Scheidungsantrag & Scheidungskosten
Die Möglichkeit einer Scheidung oder das Einreichen eines Scheidungsantrags besteht in der Regel erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Nur in außergewöhnlichen Härtefällen kann eine Scheidung parallel zur Trennung beantragt werden. In diesen Situationen stehen Ihnen Frau Templer und ihre Partner mit umfangreichem Fachwissen und Empathie zur Seite.
Ein besonderes Spezialgebiet von Templer & Partner sind einvernehmliche Scheidungen, sowohl mit als auch ohne Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie können darauf vertrauen, dass Sie während des gesamten Scheidungsprozesses kompetent und effizient vertreten werden. Ziel ist es, innerhalb eines kurzen Zeitraums, und ohne einen belastenden Rosenkrieg, eine faire und für alle Seiten tragbare Lösung zu erzielen und das Verfahren mit einem Scheidungsbeschluss abzuschließen.
Scheidung einreichen durch Fachanwalt für Familienrecht
Um die Scheidung der Ehe einzureichen und das Scheidungsverfahren in Gang zu bringen, müssen Sie zuerst beim örtlich zuständigen Familiengericht durch einen Scheidungsanwalt offiziell die Scheidung einreichen lassen. Welches materielle Scheidungsrecht anwendbar ist, richtet sich in erster Linie nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Hier gibt es aber Ausnahmen, die wir für jeden Fall gesondert prüfen, wenn Sie Ihre Ehescheidung einreichen möchten.
Im Rahmen einer Scheidung sind die Scheidungsfolgen möglichst einvernehmlich zu regeln:
- Kindesunterhalt
- nachehelicher Unterhalt bei Scheidung
- die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Haushaltsgegenständen
- Sorgerecht
- Umgangsrecht (Besuchsrecht)
- Zugewinnausgleich
- Gütertrennung
- sonstige Vermögensauseinandersetzung (z.B. Immobilienauseinandersetzung)
- steuerrechtliche Aspekte
- sonstige familienrechtliche Ausgleichsansprüche.
Diese Punkte können auch vorab in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung geregelt werden, so dass es im Scheidungsverfahren nur noch um den Scheidungsausspruch und die Durchführung des Versorgungsausgleichs geht.
Im Scheidungsverfahren wird nach dem Einreichen der Scheidung grundsätzlich von Amts wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt, sofern die Eheleute diesen nicht durch eine notarielle Vereinbarung (Ehevertrag) ausgeschlossen haben.
Das Gericht versendet nach Eingang des Scheidungsantrages Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die von jedem Ehegatten ausgefüllt und über die Anwälte zurückgesandt werden. Hierbei unterstützen wir Sie als Scheidungsanwalt mit Erfahrung natürlich gerne.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich bei der Scheidung?
Der Versorgungsausgleich soll die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgleichen: Der Gesetzgeber, der wie zumeist im Familienrecht die typische „Hausfrauen-Ehe“ vor Augen hatte, wollte hiermit gewährleisten, dass beide Ehegatten in der Ehezeit eine gleichwertige Altersabsicherung erlangen.
Deshalb werden im Rahmen der Ehescheidung die jeweils in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (z.B. deutsche Rentenversicherung, ehemals LVA/BfA, Betriebsrente, Beamtenpension, Lebensversicherung auf Rentenbasis, etc.) ermittelt, bewertet und verglichen. Die Rentenanwartschaften werden grundsätzlich „geteilt“. Wann welche Ausnahmen vorliegen, oder ob es Möglichkeiten gibt bzw. es sinnvoll ist, Vereinbarungen zu treffen, besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich..
Da die Einholung der Auskünfte im Rahmen des Versorgungsausgleichs einige Zeit in Anspruch nimmt, müssen Sie damit rechnen, dass der Scheidungsausspruch in der Regel nicht vor drei Monaten nach Stellung des Scheidungsantrages erfolgen wird. Dies kann nur dadurch verhindert werden, wenn beide Eheleute sich einig sind, den Versorgungsausgleich auszuschließen und der Ausschluss nicht zu einer Benachteiligung nur eines Ehegatten führt oder er dadurch sozialhilfebedürftig wird. Welcher Fall für Sie persönlich die meisten Vorteile bringt, dazu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns entweder telefonisch unter 089 / 20208694-0 oder vereinbaren Sie einfach online einen Termin über unser Kontaktformular.
Macht es Sinn, eine Scheidung hinauszuzögern?
Unter Umständen kann es (wirtschaftlich) sinnvoll sein, die Scheidung hinauszuzögern, z.B.
- wenn ein Ehegatte hohen Getrenntlebensunterhalt erhält
- wenn die Beihilfeberechtigung wegfällt
- wenn der andere Ehegatte hohe Rentenanwartschaften erzielt
- weil die kostenlose Familienversicherung wegfällt etc.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Rechtskraft der Scheidung zu verzögern. Diese sollten ggf. in einem Besprechungstermin abgeklärt werden. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein ausführliches und gründliches Beratungsgespräch mit Ihnen, damit Sie gut vorbereitet für den Ablauf der Scheidung sind. Gemeinsam eruieren wir auch mit Ihnen, ob es für Sie von Vorteil ist, das Scheidungsverfahren erst noch etwas hinauszuzögern oder ob eine schnelle Abwicklung der Scheidung mit einem zeitnahen Scheidungstermin günstiger für Sie ist.
Was kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten hängen davon ab, was in Ihrem Scheidungsverfahren alles geregelt werden muss. Die Anwaltsgebühren einer Scheidung bestimmen sich nach dem Gegenstandswert (früher Streitwert), aus dem sich wiederum mittels einer Tabelle die Anwaltskosten errechnen. Geht es nur um den reinen Scheidungsbeschluß (Scheidungsurteil),so ermittelt sich der Gegenstandswert aus dem Dreifachen des Nettoeinkommen beider Eheleute (die letzten 3 Monate vor Stellung des Scheidungsantrages) abzüglich eines Freibetrages pro Kind in Höhe von 250,00 EUR. Haben Sie darüber hinaus noch Vermögenswerte, so werden diese prozentual berücksichtigt. Auch hier gibt es wieder Freibeträge von 60.000 EUR je Ehepartner und 30.000 EUR je Kind.
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs erhöht ebenfalls den Streitwert der Scheidung. Je auszugleichendem Anrecht werden 10 % des Streitwertes des Scheidungsverfahrens hinzugerechnet. Werden während des Scheidungsverfahrens noch Folgesachen z.B. Unterhalt anhängig gemacht, so erhöhen diese ebenfalls den Streitwert. Sie sehen, ohne weiteres lassen sich die Kosten einer Scheidung nicht bestimmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass kurz vor dem Scheidungstermin außergerichtliche Einigungsverhandlungen scheitern und doch noch gerichtlich geklärt werden müssen. Die Kosten des Scheidungsverfahren hat jeder Ehegatte selbst zu tragen (eigene Anwaltskosten und ½ der Gerichtskosten). Selbstverständlich klären wir Sie zu jedem Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens transparent über die aktuellen Scheidungskosten auf, so dass Sie am Ende keine unangenehme Überraschung erleben müssen.
Ist eine Scheidung online möglich?
EEine Online Scheidung ist möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vorteilhaft für eine Online Scheidung ist dabei, wenn zwischen Ihnen z.B. durch notarielle Vereinbarung alles geklärt ist und Sie nur noch den Scheidungsausspruch brauchen. Dieser ist jedoch nur höchstpersönlich gegenüber Ihnen nach persönlicher Anhörung von Ihnen möglich. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, zu meinen, dass durch eine Online Scheidung der Gang zum Gericht erspart bleibt, der Scheidungstermin bzw. der Scheidungsausspruch muss weiterhin persönlich erfolgen.
"Scheidung online" bedeutet somit nichts anderes, als dass Sie alle für die Scheidung erforderlichen Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, ggfs. Ehevertrag) dem Scheidungsanwalt Ihrer Wahl digital zusenden können. Da wir Anwälte an jedem Gericht in Deutschland zugelassen sind, dürfen wir Sie natürlich auch an dem Gericht Ihres Heimatortes vertreten. Bedenken Sie aber, dass dadurch zusätzliche Reisekosten für den Anwalt anfallen können. Bei einer Online Scheidung arbeiten wir daher in der Regel mit Kollegen an dem Gerichtsort zusammen, um Reisekosten einzusparen. Ihre Scheidung wird also dadurch nicht teurer. Fragen Sie einfach nach. Wir können mit Ihnen auch ganz persönlich besprechen, ob eine Online Scheidung bei Ihnen in Frage kommt und für Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens Vorteile bietet.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Scheidung
Sie wollen sich scheiden lassen und möchten wissen, wie das Scheidungsverfahren genau abläuft? Es interessiert Sie, ob es eine Rolle spielt, zu welchem Zeitpunkt Sie in Ihrem Fall den Scheidungsantrag einreichen? Oder fragen Sie sich vielleicht, ob Sie sich überhaupt eine Scheidung leisten können und in welcher Höhe Scheidungskosten auf Sie zukommen? Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung in unserer Kanzlei in München.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.
Häufige Fragen an uns zur Scheidung
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Scheidung an sich dauert in der Regel einige Monate, meist nicht länger als ein halbes Jahr. Wird gemeinschaftlich beschlossen, von einem Versorgungsausgleich abzusehen, kann die Scheidung sogar schon nach ein bis drei Monaten rechtsgültig sein. Allerdings steht vor diesem Zeitraum immer noch ein Trennungsjahr, das nur unter besonderen Umständen im sogenannten Härtefall nicht eingehalten werden muss. Insgesamt dauert eine Scheidung daher faktisch etwa 13 bis 18 Monate vom ersten „Scheidungswillen“ an.
Was kostet eine Scheidung?
Die kosten einer Scheidung lassen sich nicht pauschal benennen, da sie sich nach dem Gegenstandswert und einer entsprechenden Tabelle der Anwaltskosten zusammensetzen. Dieser Wert wurde früher als „Streitwert“ bezeichnet und bestimmt entscheidend die Kosten einer Scheidung. Auch der Versorgungsausgleich erhöht die Kosten, ebenso wie Folgesachen. Im Falle eines reinen Scheidungsurteils errechnen sich die Kosten der Scheidung aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Parteien, abzüglich der Freibeträge pro Kind. Vermögenswerte werden hierbei prozentual berücksichtigt und mit den Freibeträgen jeder Partei verrechnet. Grundsätzlich muss jeder Ehepartner selbst die Kosten der Scheidung tragen.
Wie läuft eine Scheidung ab?
Der Ablauf einer Scheidung beginnt in der Regel mit der Trennung von Tisch und Bett, dem Startschuss für das Trennungsjahr. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch von einer der beiden Parteien oder auch gemeinsam die Scheidung eingereicht werden. Jede Partei sollte sich hierbei einen eigenen Scheidungsanwalt suchen, der die jeweiligen Interessen vertritt. Der Scheidungsanwalt reicht die nötigen Anträge bei Gericht ein und vertritt den Mandanten während des Scheidungsprozesses.
Wann ist das Einreichen einer Scheidung am günstigsten?
In manchen Fällen kann es für Sie günstiger sein, das Einreichen der Scheidung noch ein wenig hinauszuzögern, um keine wirtschaftlichen Vorteile einzubüßen. Dies betrifft meist Punkte wie Rente, Beihilfe oder generell die Familienversicherung. Eine ausführliche Beratung, welches Vorgehen Ihnen die meisten Vorteile bringt, ist im Falle einer Scheidung daher sehr wichtig.
Was muss ich bei einer Scheidung beachten?
Bei einer Scheidung gibt es einiges zu beachten, vor allem, dass eine Scheidung nicht von heute auf morgen erfolgen kann. Außer in Härtefällen ist ein Trennungsjahr nötig, allerdings keine Zustimmung des Partners. Lehnt ein Ehepartner die eingereichte Scheidung ab, kann diese nach Durchführung des Trennungsjahres dennoch vollzogen werden. Mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt, sind Sie auf jeden Fall gut abgesichert und können sich darauf verlassen, dass wir uns um alles kümmern, das Sie bei einer Scheidung beachten müssen.
Ihre Ansprechpartner
Vera Templer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Anwältin mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht
Karin Spillner
Rechtsanwältin
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Michael Karrasch
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