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Erbrecht Pflichtteil - Pflichtteilsanspruch der Kinder, Geschwister und Enkel
Das Erbrecht in Deutschland sieht vor, dass es Erben gibt. Das Erbe ist aber nicht immer gesichert. Gibt es ein (wirksames?) Testament, das eine Enterbung vorsieht?
Wie sieht es in den folgenden Fällen aus:
- Pflichtteil/Erbe Kind
- Pflichtteil/Erbe Geschwister
- Pflichtteil/Erbe Enkel
- Pflichtteil/Erbe Stiefkinder
- Pflichtteil/Erbe nichteheliche Kinder
Pflichtteil einfordern und Erbe einklagen
Abkömmlinge (Kinder und Enkel), Ehepartner und Eltern können ihren Pflichtteil bzw. ihr Erbe einfordern und einklagen. Das heißt, sie können nicht bzw. nur unter sehr strengen Voraussetzungen per Testament enterbt werden. Das enterbende Testament muss sorgfältig auf Wirksamkeit überprüft werden.
Oftmals ist ein Testament nicht wirksam, oder es kann angefochten werden, wenn sich der Verstorbene z.B. geirrt hat oder etwas nicht wusste. Dann gibt es doch etwas zu erben - nicht nur den Pflichtteilsanspruch.
Die Enterbten müssen den Pflichtteil allerdings rechtzeitig einfordern und unter Umständen einklagen, um ihren Anspruch nicht zu verlieren. Dass der Pflichtteil korrekt eingefordert wird, ist hierbei wesentlich. Gegebenenfalls kann es notwenig sein, den Pflichtteil innerhalb der Frist wirksam einzuklagen. In diesem Fall müssen die Erben dann den Pflichtteil an die Enterbten ausbezahlen.
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen die Erben einen Anspruch auf Auskunftserteilung über die Höhe des Nachlasses und die Verbindlichkeiten. Diesen Auskunftsanspruch kann er einfordern und notfalls auch einklagen. Erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte weiß, wie hoch das gesamte Erbe ist, kann sein Anspruch exakt berechnet werden.
Kompetente Beratung durch Anwälte für Erbrecht
Lassen Sie sich von uns beraten! Im Rahmen der Berechnung des Pflichtteils können sich erhebliche Differenzen ergeben, wenn z. B. ein Pflichtteilsberechtigter vom Verstorbenen bereits Schenkungen erhalten hat.
Bei der Bewertung von Immobilien oder Firmenanteilen entsteht häufig Streit, weil die Erben einen anderen Wert (meist niedriger) ansetzen wollen als der Pflichtteilsberechtigte. Einem solchen Streit kann man mit geeigneten Sachverständigengutachten beikommen. Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Pflichtteil
Sie haben Fragen zum Thema Pflichtteil? Sie wollen wissen, wie welcher Pflichtteil Kindern, Geschwistern, Enkeln, Stiefkindern und nichtehelichen Kindern zusteht? Oder wollen Sie einfach nur in Erfahrung bringen, wie Ihr Pflichtteilsanspruch berechnet wird? Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern, erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.
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