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Eherecht
Das Eherecht ist ein Teilbereich des Familienrechts. Es regelt das Verhältnis der Ehegatten untereinander, begonnen mit Regelungen, unter welchen Voraussetzungen eine wirksame Ehe als geschlossen gilt bzw. wann eine ungültige Ehe (Nichtigkeit, Aufhebung) vorliegt, Namensregelungen, Regelungen zum Ehegüterrecht (z.B.: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) sowie Regelungen zur Auflösung der Ehe (Scheidungsrecht). Dabei ist als aller erstes zu prüfen, welches nationale Eherecht bzw. ob das Eherecht in Deutschland Anwendung findet. Dies kann nur ein Anwalt für Eherecht beurteilen.
Daneben legt das Eherecht auch Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften unter Gleichgeschlechtlichen fest, die den Eheregelungen weitgehend gleichgestellt sind.
Wichtige Bereiche im Eherecht:
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