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Vorsorgevollmacht mit einem Formular?

Ganz einfach eine Vorsorgevollmacht per Formular im Internet (z.B. die Bundesjustizministerium Vorsorgevollmacht) herunterladen und ausfüllen? Damit hat sich dann alles erledigt? Vorsicht! Viele Menschen wissen nicht, welche konkreten Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bestehen und was damit eigentlich jeweils gemeint ist; vor allem aber wissen viele nicht, was für sie am besten und geeignetsten ist. Mitunter ist sogar die notarielle Form für die Wirksamkeit erforderlich oder eine Hinterlegung nötig.

Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson (oder mehrere) einsetzen, die für einen verbindlich wichtige Entscheidung trifft (z. B. zur Gesundheitssorge und/oder in finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten), wenn man selbst dazu nicht mehr in Lage ist. Das muss nicht zwingend erst im Alter (z.B. Demenz) eintreten. Es kann einen jungen Menschen auch bei Krankheit, Unfall oder in einer Notsituation treffen. Durch eine solche Vollmacht verhindert man, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht

Sie haben Fragen zur Vorsorgevollmacht? Sie wollen wissen, ob es für Sie ratsam ist, neben einer Vorsorgevollmacht noch eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zu errichten? Es interessiert Sie, ob diese Verfügung überall wirksam ist oder nur in Bayern, wo diese Verfügung errichtet wurde?

Wir beraten Sie über alle drei Alternativen und erklären Ihnen sehr gern die Unterschiede. Gemeinsam können wir dann unsere Checkliste durchgehen und gerne auch gängige Formulare (z.B. Vorsorgevollmacht BMJ) an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die Beratung bzgl. einer Vorsorgevollmacht ist oft kostengünstig, weil im Gespräch schnell klar wird, was Sie wirklich wollen.

Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung..

Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt. 

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Fachanwältin für Familienrecht
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